Praemeta Allgemeine Geschaeftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern - nachst ehend 
Kunde - genannt, soweit keine anderslautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn uns diese bekannt sind. Kunde im
Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer.
II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht der Waren bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Alle Angaben in unseren Katalogen, Preis- und/oder Vorratslisten binden uns nicht. 3. Die
Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus unserer Produktbeschreibung, im Falle der Herstellung durch Dritte aus deren Produktbeschreibung sowie aus unseren Vereinbarungen mit dem Kunden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung auch eines anderen Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 4. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
III. Lieferung, Gefahrübergang 1. Unsere Lieferverpflichtung und Lieferfristen ergeben sich ausschließlich aus unseren Vereinbarungen mit dem Kunden.
2. Alle Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten ausgeliefert. Wird der Kunde auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten beliefert, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. Lieferung erfolgt in der angegebenen Verpackungseinheit (VE). 3. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel, nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen sowie nicht zu vertretende Betriebsstörungen entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Falls ein solches Ereignis länger als zwei Monate andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die vorstehend aufgeführten Ereignisse gelten auch als Leistungsbefreiungstatbestände für den Kunden,
soweit sie bei diesem oder innerhalb seines Herrschafts- und Organisationsbereichs eintreten. Dasselbe gilt hinsichtlich des Rücktrittsrechts. 4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung bzw. Teilleistung gilt hinsichtlich der Zahlung, der Abnahme, des Annahmeverzugs, der Geltendmachung einer Gewährleistung als selbständige Lieferung bzw. Leistung. 5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder dem Abholen der Ware in Verzug gerät oder eine Verzögerung durch ihn zu vertreten ist. 6. Der mit der Belieferung zu Beauftragende wird von uns bestimmt. 7. Eine Versicherung des
Liefergegenstandes erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten. 8. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und in Originalverpackungseinheiten sowie Franko-Zusendung akzeptiert.
IV. Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung/Zurückbehaltung 1. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tage der Belieferung/Leistung gültigen
Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. 2. Die Zahlungen sind entsprechend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach vereinbartem Liefer-/Leistungsdatum mit 3 % Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Beträge unter 100,00 ¬
sind sofort ohne Abzug zahlbar. 3. Wechsel werden nur bei schriftlicher Vereinbarung entgegen genommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst dann geleistet, wenn der geschuldete Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist. 4. Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn wir den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen haben.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Verzugsschaden in Höhe von 8 % über dem festgesetzten Basiszinssatz geltend zu machen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann seinerseits nachweisen, dass ein höherer als der gesetzliche Verzugszins als Schaden nicht eingetreten ist. Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns, noch offene Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere
Lieferungen/Leistungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. 6. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
V. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der
Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines Vergleichsverfahrens gestellt ist. 2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen

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