GARANTIERICHTLINIEN
1. Allgemeines
Diese Garantierichtlinien beschreiben die Bedingungen der von ETAP Lighting International
NV (im Folgenden ETAP) gewährten Garantie, die vorbehaltlich der unten aufgeführten
Bedingungen zusätzlich zu der in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten
Konformitätsgarantie gilt.
Die Garantierichtlinien von ETAP gelten für alle ETAP-Produkte und Systeme, die nach 24-092020 geliefert wurden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung.
2. Produktfamilien und Garantiezeiten
Leuchten für allgemeine Beleuchtung;
Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung;
In allgemeine Beleuchtung integrierte Sicherheitsbeleuchtungsmodule;
Batterien von autonomen Sicherheitsleuchten;
Batterien von in allgemeine Beleuchtung integrierten
Sicherheitsbeleuchtungsmodulen;
Lichtregelsysteme;
Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung (ESM);
Zentrale Batteriesystem (EBS), einschließlich Batterien;
5 Jahre
5 Jahre
5 Jahre
5 Jahre
2 Jahre
1 Jahr
1 Jahr
1 Jahr
3. Verlängerte Garantiezeiten im Rahmen von Wartungsverträgen
Lichtregelsysteme, Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung und zentrale
Batteriesysteme (ausgenommen Batterien) profitieren von einer verlängerten Garantie,
wenn für diese Systeme bei der Inbetriebnahme ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird.
Die Garantieverlängerung bedeutet, dass die Standardwerksgarantiezeit für Systeme auf 5
Jahre verlängert wird. Besondere Bedingungen sind in den entsprechenden
Wartungsverträgen enthalten.
4. Garantiebedingungen
Die ETAP-Garantie gilt ausschließlich, wenn nachweislich die folgenden Bedingungen vorliegen:
- Die Produkte wurden ordnungsgemäß installiert und fachgerecht in Betrieb genommen,
- Die Produkte wurden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ETAP von Dritten modifiziert oder repariert,
- Die Produkte werden gemäß den Vorschriften verwendet und betrieben,
- Die Produkte werden gemäß den gesetzlichen Normen, den Regeln der Technik oder, in
Ermangelung dessen, mit der den Produkten beiliegenden technischen Dokumentation gewartet und verwaltet,
- der Mangel ist keine Folge von anormaler Verschmutzung, normalem Verschleiß oder höherer Gewalt.
Die ETAP-Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die durch nachweisbare Material-,
Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden und die den durchschnittlichen nominalen Ausfallprozentsatz überschreiten. Bei elektronischen Bauteilen und Komponenten beträgt der durchschnittliche nominale Ausfallprozentsatz 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden.