Präambel
Der ARDEX-Verhaltenskodex für Lieferanten spiegelt unser Bekenntnis zu den
Grundsätzen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen
(Sustainable Development Goals, SDGs) und den zehn Prinzipien des Global
Compact der Vereinten Nationen wider. Diese Grundsätze sind in den Bereichen
Umwelt, Soziales und Governance (ESG) festgelegt.
Die ARDEX-Gruppe und ihre Lieferanten werden kontinuierlich zusammenarbeiten,
um innovative Lösungen zu entwickeln, mit denen diese Ziele erreicht werden, wobei gleichzeitig ihre unabhängigen Interessen gewahrt bleiben. Diese Zusammenarbeit basiert auf einem kollaborativen und gegenseitigen Austausch von Know-how.
ARDEX erwartet von seinen Lieferanten und Unterauftragnehmern, dass sie den
Grundsätzen dieses Verhaltenskodex zustimmen und sie einhalten. Diese Grundsätze sind Teil des Auswahl- und Bewertungsverfahrens für Lieferanten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Standards innerhalb ihrer jeweiligen Lieferketten umsetzen. ARDEX stellt seinen Lieferanten daher diesen Verhaltenskodex zur
Verfügung, um das gemeinsame Verständnis dafür zu stärken, wie Nachhaltigkeit im
Geschäftsalltag umgesetzt werden sollte. ARDEX erwartet in erster Linie, dass alle
Lieferanten ihre Geschäfte in strikter Übereinstimmung mit allen nationalen,
staatlichen, föderalen und internationalen Gesetzen führen. Darüber hinaus erwartet
ARDEX von seinen Lieferanten, dass sie in den Bereichen Umwelt, Soziales und
Governance nach den folgenden Grundsätzen handeln.
Die in diesem Kodex verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Mehrfachnennung und gegenderte
Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
1. Umwelt
Prävention von Umweltverschmutzung
Der Lieferant wird Umweltverschmutzung in seinem Tätigkeitsbereich bestmöglich vermeiden und versuchen, diese Aufgabe durch Systeme und Verfahren unterstützt in die Wege zu leiten. Dabei wird besonderer Wert auf die Reduzierung der Emissionen aller umweltschädlicher Stoffe (z. B. Kohlendioxidgas) gelegt. Emissionen und
Ableitungen von Schadstoffen sind zu minimieren oder an der Quelle zu beseitigen oder durch Maßnahmen wie den Einbau von Umweltschutzeinrichtungen, die
Änderung von Produktions-, Wartungs- und Betriebsabläufen oder durch andere
Maßnahmen zu reduzieren. Dies schließt auch die Freisetzung gefährlicher Stoffe ein.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf Wirkstoffe zu richten. Die Lieferanten müssen unbeabsichtigte Freisetzungen und flüchtige Emissionen von Gefahrstoffen verhindern oder eindämmen und deren sichere und vorschriftsmäßige Handhabung, Lagerung und Beförderung gewährleisten.
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Januar 2022, V01
Verringerung des Ressourcenverbrauchs und Klimaschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, kontinuierlich an Produkten, Produktionsverfahren und
Prozessen zu arbeiten, die den Verbrauch von Ressourcen reduzieren. Besondere
Aufmerksamkeit sollte dem sparsamen Verbrauch von (Trink-)Wasser gewidmet werden. Dies kann z. B. durch die Änderung von Produktions-, Wartungs- und
Betriebsabläufen, die Substitution von Materialien, die Wiederverwendung, die