Palagio_list2008
1-08-2007
17:45
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ALLGEMEINE VERKAUFS UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Den Vertretern der Firma Vivaterra
Srl übergebene Aufträge gelten als verbindlich, sofern sie von der selben genehmigt sind.
2. Bestellungen, welche vom Vertreter erteilen werden, verstehen sich als vom
Kunden erteilt.
3. Lieferfristen: die angegebenen Lieferzeiten sind approximativ und mögliche Verspätung, auch von Höher Gewalt erstammt, sind keinen Grund um Schadensersatzansprüche. Verspätete Lieferung ist keinen Grund um die Bestellung zu stornieren.
4. Die Ware kann bei Abgang der Lieferbestätigung in Rechnung gestellt.
5. Die angegebenen Preise verstehen sich Ab Werk (unverzollt).
6. Der Warenversand erfolgt auf Risiko des Auftragsgebers, auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort. Nach Übergabe der Ware an Frachtunternehmen
übernimmt der Lieferfirma keinerlei Haftung mehr. Somit ist die Firma Vivaterra Srl für Bruchschäden, fehlende Teile oder Lieferverzögerungen nicht verantwortlich zu machen, nachdem die
Ware das Werk verlassen hat.
7. Erfolgt der Transport oder die Abholung der Ware nicht unverzüglich, übernimmt der Auftraggeber das Risiko und
Kosten für die Lagerung.
8. Das Material wird aus feuchten Masse hergestellt, die Mass.-und Farbangaben der Musterplatten nicht verbindlich sind und sollen als Hinweise über die Produkteigenschaften dienen.
9. Es wird keine Reklamation für bestellte und gelieferte Ware in 2.Sortierung oder für schon verlegtes Material akzeptiert.
10. Es wird keine Reklamation für Material akzeptiert, welches im Außenbereich behandelt wurde oder für die natural Nuancierung der Fliesen.
11. Reklamationen und Mängelrügen sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Wendung zu ergeben. Später eingehende Beschwerden können nicht berücksichtig werden.
12. Der Auftragsgeber ist nicht berechtigt eingegangener Warensendung ohne
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ausdrückliche Genehmigung der Lieferfirma zurückzusenden.
13. Bei berechtigen Reklamationen beschränkt sich die Haftung der Firma
Vivaterra Srl lediglich auf die Rücknahme der Ware bzw. Ersatzlieferung des
Warenanteils, die den Vertragsbedingungen nicht entspricht. Vom Auftragsgeber erhobene Schadensersatzansprüche, auch wenn sie durch Drittperson erfolgen, werden nicht anerkannt. Bereits verlegte Ware muss nicht ersetz werden.
14. Der Ausgleiche der, von der Fa.
Vivaterra Srl ausgestellten Rechnungen für verkaufte, ausgelieferte, versandte oder berechnete Ware, hat innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist,
einzig, bei die obengenannte Lieferfirma zu erfolgen.
15. 10 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Firma Vivaterra Srl berechtigt, über die Höhe des Rechnungsbetrages sowie der Stempel.-und Inkassogebühren ein Sichtwechsel