Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bott GmbH & Co. KG
(Stand: 03/2020)
§1
Allgemeines Geltungsbereich
3.
1.
Unsere Bestellungen bei Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen i.S.d. §
310 Abs. 1 BGB erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Einkaufsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nicht, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die
Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Bestellungen bei dem Lieferanten.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen, einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
Soweit nachstehend nicht abweichend geregelt, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
4.
2.
3.
4.
5.
6.
§2
Bestellung Angebotsunterlagen Änderungsvorbehalt
1.
Unsere Bestellung ist nicht verbindlich, wenn wir die Bestellung vor dem
Zugang oder gleichzeitig mit dem Zugang widerrufen. Etwaige weitere
Regelungen in unserer Bestellung zur Verbindlichkeit der Bestellung bleiben von dieser Regelung unberührt. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B.